BITTE BEACHTEN SIE DIE NEUEN BESTIMMUNGEN
Seit 24. März 2022 gelten folgende Regelungen:
WO GILT DIE FFP2-MASKENPFLICHT?
- In allen geschlossenen Räumen (Geschäfte, Kassenhallen, überdachte Anstehbereiche,...)
- In geschlossenen Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Taxis, öffentliche Verkehrsmittel)
- Im gesamten Handel
- In der Gastronomie (ausgenommen Konsumation direkt am Platz)
- In allen öffentlich zugänglichen Bereichen von Unterkünften
- Kinder zwischen 6 und 13 Jahren dürfen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Kinder bis 6 Jahre müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen
NACHTGASTRONOMIE UND VERANSTALTUNGEN
- Betreiber der Nachtgastronomie können zwischen der Kontrolle von 3G-Nachweisen oder der FFP2-Maskenpflicht wählen
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern ohne zugewiesene Sitzplätze gilt entweder die 3G-Regel oder die FFP2-Maskenpflicht
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt die FFP2-Maskenpflicht
- Bei Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern gibt es keine Einschränkungen bezüglich FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Kontrolle
Wir danken für Ihr Verständnis!
Bei Fragen helfen wir Ihnen natürlich gerne!